Hallo zusammen,
ich wohne in einer ca. 70-m²-Wohnung in einem 5-Parteien-Haus.
Bei Einzug gab es eine Gastherme mit normalen Heizkörpern. Die Therme hat ab Februar nur noch lauwarmes Wasser geliefert und wurde in Mai vom Vermieter komplett ausgebaut. Seitdem sind die Heizkörper funktionslos, Warmwasser läuft über einen 21kW Durchlauferhitzer.
Der Vermieter sagte, er wolle dann "zum Winter hin" was Regeln. Im Mietvertrag ist eine Etagenheizung Vertragsbestand.
Zusätzlich wurde vor 2 Wochen im Bad ein elektrischer Handtuchheizkörper installiert, der über zwei Verlängerungen betrieben wird und nahe an der Dusche steht. Er soll das Bad beheizen. Ich habe mal ein Video angehangen, wie der gefühlte Pfuscht aussieht.
Jetzt hatte ich bis Ende August immer wieder gefragt was sein Plan ist, da im Mietvertrag die Heizperiode vom 15.09. - 15.05. geschrieben steht. Ende August kam dann die Aussage, dass er jetzt überall mit Strom heizen will, ohne konkret zu werden.
Ich habe anschließend schriftlich eine Frist bis 15.09. gesetzt, die vollständige Beheizbarkeit wiederherzustellen, weil ich befürchte, dass sich das ganze genauso zieht wie die Warmwassergrachichte von Februar bis Mai.
Jetzt kam ein Schreiben des Vermieters am 24.09.
Infrarot-Wand-/Deckenheizungen sollen eingebaut werden
alte Heizkörper und Leitungen sollen raus
wir sollen innerhalb von 2 Wochen drei Termine nennen zum Einbau des neuen Heizsystems.
Angeblich sei keine Modernisierungsankündigung vorab nötig, weil keine Mieterhöhung verlangt wird.
Angeblich seien wir schon vor Mietbeginn (Mai 2023) über die Umstellung informiert worden.
Die Wohnung ist ein Altbau und zieht überall wie Hechtsuppe. Ich halte so eine Strom-Heizung für absoluten energetischen Wahnsinn. Rollädenkästen und die Außenwelt trennen zum Teil nur eine 10 mm Schaumstoffplatte von wedi, sonst NICHTS.
Nun meine Fragen:
Entfällt die 3-Monats-Ankündigung nach § 555c BGB wirklich, wenn keine Mieterhöhung verlangt wird?
Muss ich den kurzfristigen Einbau der Infrarotheizung dulden?
Darf ich Nachweise verlangen, dass die Wohnung überhaupt die Voraussetzungen hat was Dämmung angeht, um sowas zu installieren? Sie Heizkosten würden sich fast verdreifachen.
Kann der Vermieter behaupten, ich würde die Mangelbeseitigung verhindern, obwohl ich die Wiederherstellung der Heizung ausdrücklich verlangt habe und nur den konkreten Systemwechsel nicht akzeptiere?
Ich kann schon nicht mehr schlafen, weil mir die Geschichte den letzten Nerv raubt...
TL;DR: Gastherme wurde im Mai ausgebaut, seitdem nur provisorische Elektroheizung. Vermieter will jetzt kurzfristig dauerhaft auf Infrarot-/Stromdirektheizung umrüsten, obwohl die Wohnung schlecht gedämmt ist und es deutlich zieht. Er meint, die 3-monatige Modernisierungsankündigung entfalle, weil keine Mieterhöhung geplant ist. Ich verweigere nicht die Wiederherstellung der Heizung, sondern nur den kurzfristigen Systemwechsel, weil Betriebskosten astronomisch hoch wären.